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Lexikon Psychopathologie - Anamnese
Der Begriff Anamnese leitet sich von dem griechischen Wort Erinnerung ab. Es bedeutet, die Vorgeschichte der Beschwerde wird erhoben, um einen Krankheitsbefund näher ordnen zu können.
Eine sorgfältige Anamneseerhebung dient der Exploration der Gesamtpersönlichkeit sowie der Symptomatik. Hierzu werden psychische, medizinische sowie soziale Fakten erfragt. Die Anamnese dient primär dazu eine Differentialdiagnose stellen zu können.
Das Anamnesegespräch ist ein halboffenes Interview, dass dem Patienten auch den Raum lässt sich zu zeigen.
Man kann verschiedene Anamneseformen unterscheiden: Die Eigenanamnese, wo der Patient befragt wird. Die Fremdanamnese, wo andere befragt werden.
Gleichfalls kann eine Familienanamnese, wo auch die Krankheitsgeschichten der nächsten Verwandten erfragt werden.
Katamnesen sind Befragungen, die der Nachuntersuchung dienen, um einen Behandlungserfolg zu prüfen.
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